Verwertungsbeauftragter · AG Krefeld HRB 16996
Für Insolvenzverwalter · Kanzleien · Gläubiger

Wir verwerten die freigegebenen Güter. Das Verfahren führen Sie.

In einem Verfahren gibt es zwei klar getrennte Aufgaben: das Verfahren zu führen (Insolvenzverwalter nach § 56 InsO) und die Wirtschaftsgüter zu verwerten. Letzteres übernehmen wir, geordnet und nachvollziehbar dokumentiert.

So arbeiten wir zusammen

Sie geben frei, wir bringen es in den Verkauf.

Der Insolvenzverwalter führt das Verfahren und gibt die Wirtschaftsgüter frei. Wir bewerten sie, stellen sie in den Bestand und wickeln den Verkauf ab. Der Erlös läuft auf das Treuhandkonto der jeweiligen Insolvenzmasse, das der Verwalter führt. So bleibt von der Freigabe bis zum Erlösbericht jeder Schritt nachvollziehbar.

Was bei Ihnen als Verwalter bleibt

  • Die Freigabe. Sie bestimmen, welche Position in den Verkauf geht.
  • Der Erlös. Er fließt direkt auf das Treuhandkonto der Masse, nicht zu uns.
  • Der Überblick. Erlösbericht je Aktenzeichen, sauber für die Schlussrechnung.
Mandat anfragen

Sie haben ein Verfahren zu verwerten?

Wir übernehmen Bestandsaufnahme, Bewertung, Verkauf und Dokumentation — diskret, mit Erlösbericht je Aktenzeichen. Die Freigabe bleibt bei Ihnen.

  • kontakt@smits-insolvenz.de
  • +49 15888 652137
  • Sollbrüggenstr. 52 · 47800 Krefeld